Berlin aktuell - Die Woche im Bundestag Nr. 14

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09.07.2010

Thema der Woche:

Die politische Lage in Deutschland

Durchbruch bei der Gesundheitsreform
Mehr Wettbewerb, Freiheit und weniger Bürokratie

In kaum einem anderen Land ist die medizinische Versorgung so gut und so flächendeckend wie in Deutschland. Viele Menschen weltweit schätzen unser Gesundheitssystem und auch hierzulande genießt es – einigen Unkenrufen zum Trotz – weithin großes Vertrauen. Nicht umsonst schließen beispielsweise so viele Urlauber eine Versicherung ab, die ihnen im Krankheitsfall den Rücktransport nach Deutschland garantiert. Niemand von ihnen möchte im Ernstfall auch nur auf die medizinische Versorgung in Frankreich, Spanien oder Italien angewiesen sein – von entlegeneren Gegenden Europas oder gar der Erde ganz zu schweigen! Um unser Gesundheitssystem beneidet uns die Welt.
Deshalb wollen wir es für kommende Generationen erhalten. Die Menschen sollen auch in Zukunft im Krankheitsfall eine sehr gute medizinische Versorgung erhalten. Allerdings steht unser System vor den Herausforderungen, die aus dem demografischen Wandel und dem medizinischen Fortschritt folgen. Die Koalitionsspitzen haben sich daher sich auf eine Reform des Gesundheitswesens verständigt.
Im Kern der Reform steht das Sparen – vor allen Dingen bei den Arzneimittelausgaben und bei den Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Darüber hinaus begrenzen wir Ausgabensteigerungen. Und natürlich beteiligen wir auch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Arbeitgeber – aber auch die Versicherten. Schon Altkanzler Helmut Schmidt hat gesagt: „Wir werden in Zukunft mehr Geld für Gesundheit und weniger für Mallorca ausgeben müssen.“ Dies ist zwar ein wenig plakativ, aber im Grundsatz dennoch richtig. Wenn wir eine Gesellschaft wollen, deren Lebenserwartung weiter steigt, der die höchsten medizinischen Standards zur Verfügung stehen und die weiterhin über eine so flächendeckende Versorgung verfügt, wie wir sie heute haben, dann werden die Gesundheitsausgaben in Zukunft weiter steigen. Und zwar nicht als Folge politischen Handelns oder parteipolitischer Programme. Sondern als unumstößliche Konsequenz aus medizinischem Fortschritt und steigender Lebenserwartung. Diese Entwicklung wird also eintreten, egal welches gesundheitliche Konzept sich durchsetzt. Deshalb gehört es für uns zur politischen Redlichkeit dieses klar und offen auszusprechen.
Vor dieser Ausgangslage planen wir eine Kombination aus drei Maßnahmen, um unsere Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen. Zunächst sparen wir bei den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern. Zum zweiten planen wir die Rückkehr zu dem Beitragssatz, den wir vor der Krise hatten und den wir in der Krise auf 14,9 Prozent gesenkt haben. Jetzt kehren wir zum 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent zurück. Zum dritten – und das ist sehr wichtig – wollen wir die Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge, denn das ist das entscheidende strukturelle Element für die Zukunft. Wir nehmen so einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vor. Denn zukünftig wird es möglich sein, die Kostensteigerungen über diese Zusatzbeiträge zu finanzieren.
Dabei achten wir selbstverständlich auf den sozialen Ausgleich. Niemand soll überfordert werden. Hierzu führen wir einen Sozialausgleich ein. Er sorgt dafür, dass kein Beitragszahler über Gebühr belastet wird. Der Sozialausgleich wird unbürokratisch umgesetzt und findet direkt bei den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern statt, indem der einkommensabhängige Beitrag entsprechend reduziert wird. Die Versicherten werden vor Überforderung ohne aufwändige bürokratische Prozesse geschützt. Für uns ist hierbei ganz wichtig: Es ergibt sich eine Preis-Signalwirkung, weil die Versicherten viel besser als bisher Preis und Leistung ihrer Krankenkasse vergleichen können. Sie können in festen Euro-Beträgen sehen, wie sich die Leistungen der Kassen unterscheiden und danach dann ihre Entscheidung treffen, welche Kasse sie wählen wollen.
Natürlich wird uns von der Opposition und von Teilen der Medien vorgehalten, wir würden die Bürger be- statt entlasten. Eine solche Betrachtungsweise ist unzulässig. Es ist nicht serös, den Grad der Belastung allein am Beispiel einer einzigen Maßnahme abzumessen. Wenn wir die Belastung der Bürger insgesamt in den Blick nehmen – auch unter dem Stichwort „mehr Netto vom Brutto“ – so muss das auch in der Gesamtwirkung dessen, was die Koalition bereits in den letzten Monaten auf den Weg gebracht hat, geschehen. Wir haben die Bürger beim zum 1. Januar dieses Jahres steuerlich erheblich entlastet. Wir haben den Arbeitslosenversicherungsbeitrag schon in der großen Koalition von 6,5 auf im Moment 2,8 Prozent (!) gesenkt. Vor diesem Hintergrund erscheint uns eine Erhöhung im Gesundheitsbereich – auch mit Blick auf den medizinischen Fortschritt – vertretbar. Am Ende ist es uns gelungen, eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden, die das System im Grundsätzlichen auf neue Füße stellen wird.
 
Die Woche im Parlament

Der Bundesaußenminister hat in dieser Woche eine Regierungserklärung zum Thema Afghanistan und die Konferenz von Kabul – Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung abgegeben. Dabei hat er die Ziele der Bundesregierung auf der Konferenz in Kabul dargestellt.
In 2. und 3. Lesung haben wir das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie verabschiedet, mit dem im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt. Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden. Damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.

In 2. und 3. Lesung stand das Beschäftigungschancengesetz zur Verabschiedung an. Es enthält verschiedene Regelungen, die jeweils Beschäftigung sichern oder neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen sollen. Um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.

Das in 2. und 3. Lesung verabschiedete Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalen Normenkontrollrat sieht – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Stärkung des Normenkontrollrates und eine Ausweitung seiner Kompetenzen vor. Beispielsweise soll die bisherige Kompetenz auf Beratung im Sinne besserer Rechtsetzung weiter ausgedehnt werden. Darüber hinaus werden Größe und Zusammensetzung dieses Gremiums vor dem Hintergrund seines erweiterten Mandats angepasst.

In 2. und 3. Lesung steht das Gesetz über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen zur Verabschiedung an, mit dem die EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-RL) – entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag – 1:1 umgesetzt wird. Die EDL-RL gibt den Mitgliedstaaten auf, einen nationalen  Energieeinsparrichtwert von neun Prozent Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001-2005 festzulegen. Dieser Richtwert soll über Energieeffizienzmaßnahmen bis 2017 erreicht werden. Das Umsetzungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung zur Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparwertes. Im Rahmen des Energiekonzepts und der Evaluierung des integrierten Energie- und Klimapaketes wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden müssen.

Das in 2. und 3. Lesung verabschiedete Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.

Wir debattierten in dieser Woche die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon. Durch den Vertrag von Lissabon und insbesondere durch das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz) sind umfangreiche Anpassungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erforderlich geworden. Diese betreffen zum Beispiel das Verfahren bei Erhebung einer Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage.

Unser Antrag Bemühungen zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 verstärken; Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern stärken arbeitet die grundsätzliche Bedeutung der Millenniumsentwicklungsziele heraus und bilanziert die Verwirklichung der einzelnen Entwicklungsziele Armut und Hunger, Grundschulbildung, Gleichstellung der Geschlechter, Kinder- und Müttersterblichkeit, Bekämpfung von AIDS, Malaria und anderen Krankheiten, ökologische Nachhaltigkeit und Entwicklungspartnerschaften. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Einsatz für die Umsetzung der Millenniumentwicklungsziele – insbesondere die Bekämpfung der Kinder- und Müttersterblichkeit sowie von Armut und Hunger – aufrechtzuerhalten. Ferner fordern wir die Einrichtung eines Kontrollmechanismus, der die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit untersucht.

Wir debattierten in dieser Woche das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2010. Dieses konzentriert sich auf vier Aktionsbereiche: die Bewältigung der Finanzkrise und die Bewahrung der Sozialen Marktwirtschaft; eine Agenda für Bürgernähe; eine außenpolitische Agenda sowie die Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Europäischen Union. Durch die vereinbarte Debatte soll eine frühzeitige Beteiligung des Deutschen Bundestages in den für Deutschland wichtigen EU-Vorhaben eingeleitet werden. Damit wird ein Abgleich der Prioritäten und die Formulierung einer deutschen Position im Hinblick auf die Vorhaben der Kommission ermöglicht.

Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Europäische Union eine unterstützende Zuständigkeit und Kompetenz für den Bereich Sport. Unser Antrag Europa in Bewegung – Mit Kompetenz und Verantwortung für einen europäischen Mehrwert im Sport fordert die Bundesregierung auf, die sportpolitischen Kompetenzbereiche zu wahren und darauf hinzuwirken, dass zur Erzielung eines europäischen Mehrwertes für den Sport der durch die Autonomie des Sports und das Subsidiaritätsprinzip vorgegebene Handlungsrahmen nicht überschritten wird. Die Förderung und Unterstützung des Anti-Doping-Kampfes, die Verbesserung der dualen Karrieremöglichkeiten und der Mobilität von im Sport Beschäftigten, die Bedeutung körperlicher Aktivität und des Sports für Gesundheit und Vorsorge sowie das bürgerschaftliche Engagement sind für Deutschland wie für die EU überaus wichtige Ziele.

Daten und Fakten

Wirtschaftspolitik der Union führt Deutschland aus der Krise: Die Nachfrage nach Arbeitskräften hält an und erreicht nahezu das Niveau von Juni 2008, kurz vor Beginn der Wirtschaftskrise. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) liegt mit 158 im Juni nur 4 Punkte niedriger als vor zwei Jahren. Im Vergleich zu Juni 2009 liegt die Zahl der Erwerbstätigen nun bei 40,2 Millionen (+0,1%). Die Zahl der Arbeitslosen ist seit Mai um 88.000 auf 3,15 Millionen gesunken (saisonbereinigt -21.000), gegenüber dem Vorjahr sind 257.000 Menschen weniger arbeitslos. Die Arbeitslosenquote ist mit derzeit 7,5% erheblich geringer, als angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet wurde.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Dr. Maria Flachsbarth MdB
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