Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nur eine Gesellschaft mit Kindern hat Zukunft


Mehr Kinder in die Familien und mehr Familien in die Gesellschaft: das ist die Leitlinie zukunftsorientierter Familienpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Familien mit Kindern sind der Garant für eine sozial und wirtschaftlich intakte Gesellschaft. Deshalb haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Familie auch unter den besonderen Schutz von Art. 6 Absatz 1 GG gestellt.
In Deutschland hat die Familie einen hohen Stellenwert. Drei Viertel aller Deutschen sind der Auffassung, dass „man eine Familie zum glücklich sein braucht“.

Familien mit mehreren Kindern bringen bei allen Herausforderungen des Alltags eine Menge Lebensfreude, sie vermitteln Bodenhaftung und ein gesundes Selbstvertrauen in die Kräfte und Fähigkeiten einer Gemeinschaft, die auf die Unterstützung und Mithilfe aller angewiesen ist.

Aufgabe der Politik ist es, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, die jungen Menschen helfen,  sich für Kinder und für Familie entscheiden zu können. Dabei muss sich die Familienpolitik an Lebensrealitäten, an individuellen Lebensentwürfen und an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. Heutzutage ist es keine Frage mehr, dass Frauen und Männer berufstätig sind. Wir müssen dafür sorgen, dass das Miteinander von Familie und Beruf möglich wird, ohne dass die Mütter und Väter dabei in einen Zwiespalt geraten. Dies gilt besonders für die wachsende Zahl von Alleinerziehenden.

Dank der mutigen und konsequenten Politik der Familienministerin Ursula v. der Leyen sind wir diesem Ziel ein gutes Stück nähergekommen. Diese erfolgreiche Politik wird von der neuen Familienministerin Dr. Kristina Schröder fortgesetzt. Sie hat noch einmal betont, dass am Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab 2013 "nicht gerüttelt" wird.

Da sich die Anzahl der Väter, die Elternzeit nehmen, auf inzwischen 20 Prozent erhöht hat, beabsichtigt die neue Ministerin, ein Teilelterngeld einzuführen, das mit Teilzeitarbeit kombiniert  doppelt solange ausgezahlt wird. Damit könnten Eltern noch flexibler als bisher entscheiden, wie sie sich am besten die Betreuung der Kindern und die Arbeit aufteilen.

Aber auch den demographischen Wandel werden wir ohne die Leistung der Familien nicht bewältigen können. Künftig wird noch mehr als bisher die Vereinbarkeit von Pflege der Angehörigen einerseits und von Familie und Beruf andererseits in den politischen Focus rücken müssen.

Es gibt inzwischen ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen für Familien, die ineinander greifen:



Nützliche Hinweise:


Elterngeld

Seit Anfang des Jahres 2007 gibt es das Elterngeld, welches den Eltern ermöglicht, sich im ersten Lebensjahr eines Kindes selbst um dessen Betreuung zu kümmern, ohne dass die Familie ganz auf das Einkommen dieses Elternteils verzichten müsste.

Seit Einführung des Elterngeldes zeigt sich, dass das Elterngeld bei jungen Familien gut ankommt. Immerhin ist die Kinderzahl in den letzten Jahren relativ stabil geblieben, obwohl es in Deutschland immer weniger Frauen im gebärfähigen Alter gibt.


Änderungen des Elterngeldgesetzes, die am 24. Januar 2009 in Kraft traten, ermöglichen es inzwischen, dass auch Großeltern die „Elternzeit“ nehmen können, damit ihre Kinder z.B. ihre Ausbildung beenden können.


Dieses Elterngeld kann alternativ oder zeitgleich von der Mutter und/oder vom Vater für insgesamt 14 Monate in Anspruch genommen werden. Auf der Homepage des Ministeriums finden Sie individuelle Auskünfte über den offiziellen Elterngeldrechner des Bundesministeriums.

Kinderbetreuung

Grosse Fortschritte hat es bei der Frage nach mehr  Kinderbetreuungsmöglichkeiten für die unter dreijährigen Kinder gegeben. Zwischen 2008 und 2013 wird der Bund insgesamt 4 Mrd. Euro dafür zur Verfügung stellen und Länder und Gemeinden dabei unterstützen. Ab dem Jahr 2014 beteiligt sich der Bund jährlich mit einem Betrag von 770 Mill. an den Betriebskosten. Fest steht, dass allein das Land Niedersachsen aus dem Sondervermögen des Bundes seit dem Jahr 2008 jährlich 214 Millionen Euro bekommt, die entsprechend der Kinderzahl auf die Kommunen geteilt werden.

Ab dem 1. August 2013 wird es für diese Kinder zwischen einem und drei Jahren sogar einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung geben. Dieser Rechtsanspruch ist im Kinderförderungsgesetz verankert, das am 16.12.2008 in Kraft trat.

Da aber nicht nur wichtig ist, dass Kinder überhaupt betreut werden, sondern es darauf ankommt, wie sie betreut werden, ist schon am 1. Januar 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Altersgruppen: zeitlich flexibel, bezahlbar und vielfältig.

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Ein weiterer Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien ist die nicht zu unterschätzende Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen zu können. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesfamilienministerium unter "Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten".


Veranlasst durch den Armutsbericht der Bundesregierung ist es uns Familienpolitikern der CDU/CSU-Fraktion gelungen, dass am 1. Januar 2009 das Familienleistungsgesetz in Kraft treten konnte. Es regelt zum einen eine gestaffelte Kindergelderhöhung ab 1.1.2009; zum anderen erleichtert es die steuerliche Absetzbarkeit von familienunterstützenden Dienstleistungen und sieht außerdem vor, dass Kinder und Jugendliche aus Familien, die Hartz IV erhalten, das sog. Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro zum Beginn jedes Schuljahres bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 erhalten.

Zusätzlich zur Kindergelderhöhung durch das Familienleistungsgesetz werden Familien durch das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, zusätzlich finanziell spürbar in Höhe von insgesamt 4,6 Mrd. entlastet. Gemäß diesem Gesetz wird das Kindergeld um 20 Euro pro Kind angehoben. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder steigen von 6.024 Euro auf 7.009 Euro.


Studien belegen, dass eine kluge und erfolgreiche Familienpolitik sich auch positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes auswirkt. Hierzu werden vom Familienministerium Anreize durch das Programm „Erfolgsfaktor Familie - Unternehmen gewinnen“ geschaffen. Dieses Programm spricht gezielt Personalverantwortliche in Unternehmen an, sich Gedanken über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Mitarbeiter zu machen.